AGB

Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

1. Vertragsschluss

a) Auf Anfrage des Mietinteressenten übermittelt der Vermieter dem Mieter in Textform (e-mail, Fax, Brief) ein Buchungsangebot unter Angabe des Mietzeitraums, der Nutzerzahl sowie der Annahmefrist und ggf. besonderer Absprachen. Der Mietinteressent kann dieses Buchungsangebot mit einer in Textform verfassten Bestätigung oder durch Zahlung der Mietvorauszahlung / Miete innerhalb der vom Vermieter im Buchungsangebot gesetzten Frist annehmen. Ein Vertrag über die Anmietung der o. g. Wohnung kommt erst zustande, wenn der Mietinteressent die fälligen Mietbeträge vollständig geleistet hat.

b) Soweit der Mietinteressent den Mietvertrag über ein Internetportal schließt, gelten diese Bedingungen in Ergänzung zu den dortigen. Sollten sich Regelungen widersprechen, so gelten im Zweifel die hier angeführten Bedingungen. Die Regelungen zum Abschluss des Mietverhältnisses und zur Zahlung ergeben sich jeweils aus dem Portal.

c) Die Räume werden dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und dürfen höchstens mit der vom Vermieter bestätigten Personenzahl belegt werden.


2. Mietpreis und Nebenkosten

a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher) in wohnungsüblichem Umfang enthalten. Der Mietpreis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben die Umsatzsteuer in der bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Höhe. Gästebeiträge, Kurtaxen o. ä. sind zusätzlich zur Miete zu entrichten, diese erhebt der Vermieter lediglich im Namen und für Rechnung der Nordseeheilbad borkum GmbH, Goethestraße 25, 26757 Borkum. Die Miete ist fristgerecht auf das Bankkonto des Vermieters zu zahlen.

b) Sofern der Vertragsschluss länger als einen Monat vor Mietbeginn erfolgt ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % des Gesamtpreises vereinbart und sofort fällig. Die Restzahlung ist spätestens 1 Monat vor Mietbeginn zu leisten. Bei Anfrage und Bestätigung innerhalb eines Monats vor Mietbeginn (kurzfristige Buchung) ist die Gesamtmiete sofort fällig. Der Vermieter hält sich entsprechend der Ausführungen im Buchungsangebot an das Buchungsangebot gebunden. Gehen die fälligen Beträge nicht innerhalb der im Buchungsangebot angegebenen Frist ein, so ist der Vermieter berechtigt, ohne Hinweis / Fristsetzung von dem Buchungsangebot bzw. den Vereinbarungen zurückzutreten und die Wohnung Dritten zu vermieten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet.


3. Mietdauer / Inventarliste

a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 17.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.

b) Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der vom Vermieter benannten Kontaktperson mitzuteilen.

c) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs (ersatzweise einräumen in die Spülmaschine und starten des Spülprogramms) und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.


4. Rücktritt durch den Mieter

a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch Erklärung in Textform (e-mail, Fax, Brief) gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in Höhe von 90 % der vereinbarten Miete zu leisten. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € zu zahlen. Diese wird mit der Anzahlung verrechnet.

c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.


5. Kündigungsrecht

a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.

b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

c) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Haus vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 4 b).

d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 4 b).

e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.

f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.


6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


7. Pflichten des Mieters

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der vom Vermieter benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

e) Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Belegung nicht zu überschreiten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 4 b) zu erstatten.

f) Der Mieter verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für sich und alle Mitnutzer. Der Mieter sorgt für einen ausreichenden Hausratversicherungsschutz für die von ihm und seinen Mitnutzern mitgebrachten Sachen. Auf einfaches Verlangen des Vermieters weist er diesem den bestehenden Versicherungsschutz nach.


8. Haftung des Vermieters

a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.

b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. die vom Vermieter benannte Person über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).


9. Tierhaltung

Tiere dürfen grundsätzlich nicht mit in das Haus genommen werden. Hunde dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters in der Bestätigung gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

Der Mieter verpflichtet sich zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für die von ihm und seinen Mitnutzern mitgebrachten Tiere. Auf einfaches Verlangen des Vermieters weist er diesem den bestehenden Versicherungsschutz nach.


10. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen (Anfrage samt Bestätigung) bedürfen der Textform (e-mail, Fax oder Brief).


11. Rechtswahl und Gerichtsstand 

a) Es findet deutsches Recht Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz / Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.


12. Informationen zur Online-Streitbeilegung 

Die Vermieter weisen darauf hin, dass sie derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.
Der Vermieter weist für alle Verträge, welche im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin, diese ist unter  http://ec.europa.eu/consumers/odr  erreichbar.